Unerwünschte Zuhörer

Differdinger Bürger unerwünscht bei öffentlichen Gemeinderatsitzungen

So geschehen am Mittwoch dem 18 Mai 2011. Im Gemeindehaus fand eine öffentliche Gemeinderatsitzung von 16.00 bis 19.00 Uhr statt, die vom Bürgermeister, Herrn Claude Meisch präsidiert wurde.

Einer der Hauptthemen war das Pfarrhaus von Lasauvage das noch vor einem Jahr als „Gîte rural“ vorgesehen war. Neuerdings soll jetzt ein Hotel mit großem Restaurant entstehen.

Gegen 17:50 Uhr standen mehrere Personen vor dem Haupteingang des Gemeindehauses vor verschlossenen Türen, die sich für dieses Thema interessierten und an der Gemeinderatsitzung als Zuhörer teilnehmen wollten. Auch die Nebentür und der Fahrstuhl des Gemeindehauses waren verschlossen. Bei einem späteren Eintrittsversuch widerholte sich dasselbe Szenario. Den Bürgern blieb also nichts anderes übrig, als ihr Vorhaben aufzugeben.

In Differdingen sind die Gesetze anders

Gemeindegesetz vom 13 Dezember 1988 wird in der Gemeinde Differdingen von den Gemeindeverantwortlichen mit Füssen getreten

Da es sich um eine öffentliche Gemeinderatsitzung handelte, ist es gesetzwidrig laut Artikel 21 des Gemeindegesetzes vom 13 Dezember 1988 bei öffentlichen Gemeinderatsitzungen den Bürgern den Zugang zu solchen Versammlungen zu verwehren, wenn nicht „expressis verbis“ die Sitzung vom Gemeinderat als „huis clos“ vorgesehen ist. (z.b. Personaleinstellungen usw.)

Jos Pelt